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Verfassungsgerichtsklage & Mehr (updating)

Aktualisiert: 4. Sept. 2020

  • Popularklage mit Entschädigungsansprüchen am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht





  • Letztes Update 07.07.20:             bitte durchscrollen


We are King's Card Game
Froschkönig

Um nicht weiter unsere Timeline zuzuballern mit Corona-Posts, weil wir ja eigentlich ein Projekt zum Verstehen und Umkonditionieren der Entfremdung des modernen Menschen aufgrund seiner nicht-artgerechten Haltung sind, wird dieser Post hier laufend auf den neusten Stand gebracht.

Bei Interesse also bitte gern wieder vorbeischauen und nach dieser Farbe Ausschau halten!



1. Popularklage Bayern

Bayern ist mal wieder anders, und zufällig ausnahmsweise mal bürgernäher als Nordrhein-Westfalen:

In Bayern kann man -ohne Vertretungszwang- als Bürger mittels einer Popularklage den Verfassungsgerichtshof anrufen, während in NRW der Weg dorthin ohne richtig Kohle quasi nicht zu beschreiten ist, und dann auch nur auf dem Weg einer Verfassungsbeschwerde über eigene Betroffenheit.

Ihr findet die in enger Kooperation mit unseren Bestrebungen in NRW abgestimmte und gemeinsam erarbeietete Klage unseres bajuwarischen Projekfreundes hier.


Update 14.05.20:

Obwohl wir in weiser Voraussicht bei der Klage ausdrücklich auch etwaige und zu erwartende Folgeverordnungen eingeschlossen hatten, windet sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof doch tatsächlich damit heraus, dass die beklagte Verordnung ja nicht mehr aktuell sei. (Datei hier!)

Da wird einem aber echt schwer ums Herz, in NRW gab es seit unserer Klage -innerhalb von knapp zwei Wochen- VIER neue Verordnungen, wo man jetzt ja wirklich kaum noch daran vorbeikommt zu denken, dass hier durch immer neue Verordnungen die Normenkontrolle offenkundig gezielt ausgehebelt werden soll ...


Es ist doch wirklich zum Kotzen:

Kann dieses Land denn ernsthaft über Monate mit zweifelhaften Verordnungen regiert werden, ohne dass es einen rechtlichen Hebel dagegen gibt?

Darf man das jetzt vielleicht doch eine Willkürherrschaft nennen?



2. Normenkontrollverfahren Bayern

Wir gehen auch ernsthaft davon aus, dass wir dort mit unserer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht gänzlich unbeteiligt sind an diesem Ergebnis:

Ein lesenwerter Artikel. (Kein Medienschmuh, ernstlich besorgte Fachwanwälte.)


Wobei sich die Anwaltssuche tatsächlich als Paywall erwiesen hat:

Es findet sich kein Fachanwalt, der sich mit dem Staat anlegt. Es sei denn, man hielte 250 Euro für einen angemessenen Stundensatz. (Tun wir nicht: Ein dreißigfacher Mindestlohnsatz ist auch im Kapitalismus durch nichts zu rechtfertigen.)


Trotzdem wurde in letzter Minute eine Anwältin gefunden!

Feld-, Wald- und Wiesenanwältin, direkt von der Uni. Mit Ansage, dass die inhaltliche Argumentation von uns kommen muss. (Da fürchten wir uns erheblich weniger vor als vor anwaltlicher Blindheit, feigem Duckmäusertum, Inkompetenz und Geldgier.)

Zumal die Dame obendrein auch noch ihre Freude äußerte, dass sie -völlig unerwartet- einmal am Verwaltungsgerichtshof würde klagen dürfen ...


Update 18.8.20:

Die Klage wurde zuständigkeitshalber an den Oberverwaltungsgerichtshof verwiesen. Wir sind gespannt!

Zusätzlich gibt es noch eine Klageergänzung hier.



3. Erfolg in Köln!

Wie gesagt, NRW ist anders:

Hier kann man als Bürger auch nicht einfach ein Normenkontrollverfahren anstrengen. Das geht nur per Veranlassung durch den Staat selbst. (Ein nicht besonders demokratisch anmutender Umstand.)


Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt mitgeteilt, dass es das Verfahren mit der von uns beabsichtigten Normenkontrolle an das Oberverwaltungsgericht abgeben wird. (Und ob wir da stolz drauf sind!)


Geil ist, dass die knapp 500 Euro Gerichtskosten fast auf den Cent durch Spenden zusammengekommen sind. Wobei bis auf eine alle aus dem unmittelbaren Projektfreundeskreis kamen.

Geil ist auch der Name des Richters, man glaubt es ja kaum! (Selbst nachschauen ..., es ist auch wirklich lustig.)


Problematisch wird hier wohl sicher leider auch die Anwaltssuche.

Aber zumindest haben wir da so einiges an Hinweisen bekommen. Herzlichen Dank euch allen! (Montag geht es los!)


Ergänzung 14.05.20:

Bisher haben wir von Anwälten leider nur Absagen ...

Und hier noch dazu unsere aktuelle Erwiderung ans Gericht. Es ist ja fast schon spannend, ob unser Klärungsbedürfnis wohl tatsächlich sein jähes Ende findet an einem Paywall?


Weil wir es so unfassbar obskur finden, hier zur Erheiterung ein Zitat eines "Linksautonomen" (*lol*), den wir gefragt haben, ob er uns nicht jemand empfehlen kann:

"Ich kenne nur sehr wenige, die da gut sind. 
Ich befürchte aber auch da, dass die keine Lust haben könnten, weil es ja eben keine explizit politische Aktion ist, die hier verwaltungsrechtlich behandelt werden soll. 
Der Kampf gegen die Korona-Verordnungen ist politisch nicht mehr gescheit einzuordnen. Das Motiv ist ja aus der Klage nicht zu erkennen - und die Hauptprotagonist*innen gegen Korona-Verordnungen sind inzwischen (leider) Rechtspopulist*innen."

Mit dieser blödsinnigen Argumentation sollen u.a. ja laut der Supernova demokratisch gesinnte Menschen den Rechtspopulisten jetzt gefälligst ganz das Feld überlassen und die Demos am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin am besten einfach meiden.

Gute Idee! Drei pöbelnde "Rechte" und zwei abergläubige Vollpfosten, und schwuppsdiwupps ist es aus mit den Demonstrationen für Grundrechte und man kann wieder beruhigt solidarisch gemeinsam auf den Balkonen masturbieren. Come together!

Frau Gott nochmal, an engstirniger Borniertheit seid ihr ja nun wohl echt nicht mehr zu überbieten!


Also, ne, wir klagen als Demokraten gegen das eigene Land wegen des Bruchs der Rechtsordnung. "Explizit politisch" genug will uns das scheinen.

(Bei Demos haben wir es ohnehin in fast vierzig Jahren politischen Engagements noch nie erlebt, dass sich dadurch etwas wesentlich geändert hätte. Und gehen folglich gewöhnlich auch nicht hin.)


Aber "Fridays for Future" schafft es ja vielleicht, die Welt durch Apelle und das Erklären von Zusammenhängen, die die Machthabenden vorher so ja noch gar nicht wussten, ein globales Umdenken zu erreichen. Wenn sich das Schuleschwänzen wieder lohnt.

Und wer weiß, vielleicht ist es ja auch wirklich sinnvoll (und nicht etwa einfach nur eine Form der Life-Style-Selbsinszenierung), wenn man einen Wald besetzt und abends im Kreis der standhaften Recken*Innen ein paar Liedchen singt. Die berüchtigten Gelbwesten haben schliesslich auch erfolgreich den Diktator Macron abgesetzt und die französische Politik von Grund auf neu gestaltet!

Auch da dienen wir hier dann also gern als eure projektiven Zielscheiben und personae non greta!



4. Obdachlose mit Zukunft?

Viel näher an dem, was Conscious Evolution eigentlich so tut, war da unsere Unterstützungsidee der Hausbesetzung durch Obdachlose in Köln.


Es war ja zu erwarten, dass, so wenig wie sesshafte Menschen mit guten Absichten einfach mal so gemeinschaftsfähig werden, ein zusammengewürfelter Haufen von Menschen in Not es auch nicht mal eben so hinbekommen würde, gemeinschaftlich zu handeln.

Aus den Ställen befreite Hühner verhalten sich eben nicht wie freie Wildvögel im Schwarm, sondern hacken schlichtweg neurotisch enthemmt aufeinander ein, wie es Tobias hier einmal so herrlich (Wie wird das jetzt eigentlich politisch korrekt gegendert? Dämlich? Menschlich? Untertänigst?) plakativ beschrieben hat.


Aber das ganze ist eben viel komplexer. Zumal eine ganze Korona von Elendstouristen, gelangweilten Bionade-Burgeoisie-Kids und orientierungslosen Pseudohippies den Platz belagert und besucht, als handele es sich um ein öffentliches Cafe. Was der Stadt Köln -nachvollziehbar wie voraussehbar- im Sinne des Infektionsschutzes nunmal eben gar nicht passt. (Deshalb auch der Einleitungstext auf der von uns provisorisch erstellten Projekt-Webseite.)

Und vielleicht macht die Stadt den Laden jetzt unter dem Vorwand des Corona-Verdachts auch einfach zu, oder räumt das Haus ganz einfach. (Mit den Lockerungen können die ja schliesslich nun auch gut und gerne wieder auf der Straße rumlungern ... UPDATE HIER!)


Zumindest haben wir es geschafft, ein paar Interessenten für unsere Arbeit zu gewinnen. Die haben diese Einladung bekommen, die ab heute Abend dann auch dort am schwarzen Brett hängen wird.

Ob wir dann schon nächste Woche konkret vor Ort tatsächlich eines unserer Tools einbringen können, bleibt abzuwarten.



5. In eigener Sache

Es stecken Wochen an intensiver Arbeit in den Klagen, obendrein sind wir ja auch noch echte Laien. Und es ist auch richtig schwierig, sich mit den obdachlosen Menschen einzulassen. Innerlich. Das geht einem einfach nahe, und normalerweise gehen ja auch wir eben einfach achtlos vorüber ... Die Nähe zu solchen Menschen, die auf eine entwaffnende Weise unverstellt sind, auch das muss man irgendwie verarbeiten.


Mal abgesehen von den unabsehbaren Kosten, die diese Prozesse womöglich noch nach sich ziehen werden (machen wir nur mit Prozesskostenhilfe, sonst geht das mit Anwalt ja gar nich mehr, aber das muss man tatsächlich zurückzahlen ...!):

Prozesse, wo wir hoffen, dass es unter euch noch denkende Menschen gibt, die diese Bemühungen weder gleichsetzen mit Egoismus noch mit Populismus, wir würden uns echt freuen, von euch das ein oder andere aufmunternde Wort zu lesen. Und gegen eine Spende für ein frisches Kölsch haben wir auch nichts, wo die Gaststätten wieder öffnen. Ernsthaft, können wir zwar selbst zahlen, gesponsert schmeckt aber noch besser!

Wenn jemand das tatsächlich noch gern machen möchte, bitte die Kontonummer erfragen. Wir sind ja in dem Sinne wahrlich kein Spendenprojekt. Nur ein bisschen aufgeregt und echt ganz schön müde. Und da ist Feedback wirklich Balsam für die Seele!



Update 02.06.20

1. Zur Popularklage gibt es eine aktuelle Ergänzung der Klagebegründung hier.


2. Unsere Anwaltssuche für das OVG Köln hat uns in Kontakt gebracht mit einem kompetenten Anwalt. Der würde uns auch vertreten, sieht aber keine Aussicht auf Erfolg. Das liegt aber nicht am Inhalt unserer Klage.

Die Summe scheint hier die:

Durch die kurze Taktung immer wieder neuer Verordnungen wird jede Klage auf dem Verwaltungsrechtsweg obsolet. Selbst wenn die gleichen Rechte eingeschränkt würden, die Klage richtet sich immer gegen eine spezielle Verordnung. Die Exekutive kann dieses Land also tatsächlich mit Verodnungen regieren, egal wie sie begründet sind. Sie müssen nur begründet sein, das heisst, der Form genügen.

Da es in NRW keine Popularklage gibt, ist die Überprüfung des Inhaltes durch das hiesige Verfassungsgericht dem Bürger verwehrt.


Trotzdem lassen wir den von uns formlos gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe laufen. Wir haben da auch eine wirklich nette Antwort auf unsere Klageergänzung erhalten. Nachdem die erste doch eher etwas patzig klang, haben wir hier das Gefühl eines echten Bürgerservices.

Auf diese Weise erhalten wir vom OVG Münster quasi kostenfrei eine Einschätzung, ob nicht dennoch Aussicht auf Klageerfolg besteht, insofern die Prozesskostenhilfe bewilligt würde. Das ist nämlich -neben der Einkommenssituation- das andere wesentliche Prüfkriterium.


Ansonsten sind wir bei der drohenden zweiten Welle jetzt auf jeden Fall besser aufgestellt und können schneller reagieren. Dann mit diesem Anwalt, wie es jetzt besprochen ist.


Gleichzeitig sucht der Mann nach Klägern für Schadenersatz.

Der Italiener unseres Vertrauens war da am Freitag recht interessiert. Angeblich hören wir von ihm, wie es weitergeht.

Auch sind wir im Kontakt mit einer Gemeinschaft, die vielleicht überprüfen lassen wird, was der Anwalt für das Aussichtsreichste hält:


Das Verbot von Großveranstaltungen bis 31.08.20 ist gesetzeswidrig, weil es dafür gar keine Verordnung gibt!


Um abermals zu versuchen, einem Missverständnis vorzubeugen:

Unser Anliegen ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit. Würde beispielsweise das aus unserer Sicht illegale Versammlungsverbot gerichtlich tatsächlich kippen, der Staat dann das Infektionsschutzgesetz entsprechend umstricken, um beispielsweise dem Bund die Befungis zu geben, über Großveranstaltungen zu entscheiden, wäre das aus unserer Sicht ein voller Erfolg. Ein verändertes Gesetz unterliegt immerhin der parlamentarischen Kontrolle, während Verordnungen den gesamten demokratischen Apparat umgehen.

Ob Maßnahmen gerechtfertigt und verhältnismäßig sind, oder ob es vielleicht überhaupt keinen Staat gibt und alles die eine Bill-Gates-UG ist, darum geht es hier doch wirklich nicht. Egal, was manche Pappnase da auch denken mag.


Das bedeutet übrigens auch, dass wir natürlich nicht einfach jedem den Namen und die Adresse des Anwaltes geben, der uns -wie neulich jemand- eine "ich bin auch Coach und auch unheimlich betroffen"-Mail zuschickt.

Da wüssten wir dann doch schon ganz gern, mit wem wir es zu tun haben. (Und haben entsprechend auch auf unsere freundliche Nachfrage keine Antwort erhalten ... ein Völkchen unterwegs diese Tage, sagenhaft.)

Der Rechtsweg steht ja jedem offen. Und wir werden hier weiter alles zugänglich machen. Man kann das dann gern als Musterklage verwenden.



Update 04.06.20

Unsere Suche nach Klägern für Schadenersatz für abgesagte Großveranstaltungen ist bisher leider fruchtlos geblieben.


Dabei ist die Logik des Anwaltes, dass man nicht eine Veranstaltung im August verbieten kann, ohne dass es dafür eine Verordnung gibt, die auch bis dahin gilt, einfach zwingend.


Aber die sind wohl alle zu vollgefressen.



Update 15.06.20

Wir haben ja einen Prozesskostenhilfeantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt. Damit wird automatisch die Klageerfolgsaussicht bewertet. Nur wenn die positiv ausfällt, hat der Antrag überhaupt eine Chance.


Nach Einschätzung des Anwaltes als auch gemäß der Antwort des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bzgl. der Popularklage sah die Einschätzung so aus, dass die Klage keinen Erfolg haben kann, weil die spezielle Verordnung nicht mehr gilt (da sie längst durch andere ersetzt wurde).

Diese Antwort des OVG Münster lesen wir allerdings so, als ob das OVG das anders sieht. Demnach wäre eine Klage auch in die Zukunft gerichtet möglich.

Wir sind mal gespannt! So richtig durchschauen tut man das ja alles nicht ... und wie genau wir darauf antworten wollen und können, haben wir noch nicht ganz klar.


Für die Schadenersatzklage hat uns eine große Gemeinschaft leider abgesagt. Zwar bestand Interesse bei der Geschäftsführung, aber der Riss geht eben durch die gesamte Gesellschaft, Freundeskreise, Familien, Vereine, Institutionen ... und eben auch Gemeinschaften.


Unser Italiener war interessiert, aber gemacht hat er bisher nichts.


Und die Veranstalter von drei Festivals, zu denen wir dieses Jahr gern gegangen wären, sind auch eher verhalten:

Einer meint, er mache das ja eherenamtlich. Insofern sei ja kein Verlust entstanden. Was natürlich Quatsch ist, und worum es ja auch gar nicht geht. Der hat also entweder unsere Zielrichtung nicht verstanden, oder hält Klagen für eine staatsfeindliche Aktion und hat eine nette Art, das abzulehnen.

Was wir zu schätzen wissen, weil von den anderen zwei haben wir einfach nichts mehr gehört.


Die Polemik hat anscheinend nicht nur bei den Linken funktioniert, denken wir: Wer gegen Coronaverordnungen klagt oder auf die Straße geht, ist ein rechter Populist und ein gefährlicher Superspreader.

Wer aber "gegen Rassismus" auf die Straße geht und sich nicht die Bohne kümmert um Flüchtlinge und Obdachlose vor seiner Haustür, und obendrein dabei alle Sicherheitsvorschriften ignoriert, der ist halt ein ganz toller Humanist.



07.07.20 (Zum Mitdenken)

Wir haben die Klage beim OVG-Münster letzte Woche zurückgezogen.

Wir hatten berichtet, dass die uns zum Prozesskostenhilfeantrag unerwartet nett gefragt haben, was für einen Sachvortrag wir noch aufrecht erhalten wollen, wo ja die Maßnahmen jetzt gar nicht mehr sind wie zuvor.


DAS IST JURISTISCH GANZ WICHTIG:

Damit folgt das OVG-Münster nämlich -und ganz anders als der Bayerische Verfassungsgerichtshof und viele andere Verwaltungsgerichte, und obendrein unser Anwalt- unserer Klageauffassung, dass man sich eben doch bei gleicher Sachlage prinzipiell auch gegen zu erwartende künftige Verordnungen gleichen Inhalts wehren kann!

Das bedeutet ein Stück wiederhergestellte Rechtssicherheit: Wenn unser Anwalt die herrschende Lehrmeinung vertritt, dass eine Klage immer dann obsolet ist, wenn eine neue Verordnung in Kraft gesetzt wird, gäbe es die Möglichkeit, dieses Land andauernd mit auf diese Weise juristisch unüberprüfbaren kurzfristigen Verordnungen zu regieren ...!


Dass unser Anwalt die "herrschende Lehrmeinung" ebenfalls stützt, hat zwar bei uns für "Rechtssicherheit" gesorgt, im Sinne von, aha, dann ist es wohl tatsächlich ein bedrohliches Einfallstor, das so missbraucht werden kann, wie wir das befürchtet haben ...

Aber so, wie das OVG-Münster das betrachtet hat, ist es natürlich schöner: Dieses Loch im Sicherungskonzept der Demokratie lässt sich also mit einer geeigneten Klage womöglich grundsätzlich schließen!

Damit wäre die Demokratie gefestigt.


Und genau deswegen haben wir die Klage jetzt zurückgezogen, weil wir derzeit einfach nichts ernsthaft zu (be-)klagen haben. Und wir saugen uns das ja nicht aus den Fingern, sondern klagen aus grundsätzlichen Überlegungen, wenn wir betroffen sind. (Das muss man nämlich sein, direkt betroffen.) Mit der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag, die dann natürlich negativ ausgefallen wäre, hätten wir sonst nämlich dann diese großartige Chance verpasst.

Und für die "nächste Welle" sind wir dann ja nun wirklich gut aufgestellt. Zumal ja jetzt schon lanciert wird, dass es sich tatsächlich um einen Dauerausnahmezustand handeln könnte.

(Der Ex-Verfassungsgerichtspräsident ist dann sicher auch ein Rechter?)


Zwischenzeitlich sind wir übrigens angefeindet worden, weil wir mit den Klagen ja angeblich rechts sind.

Irgendwo befindet sich wohl in irgendeinem alten Blogpost Bezug zu einer als "rechts" eingestuften Quellensammlung. Oder vielleicht hat unser Bekannter in Bayern irgendsowas verwendet.

Ach Herr Jemine, Du liebe Fraugott*In im Himmel!

Was denken sich diese Menschen eigentlich?

Wie soll mensch denn ernsthaft das hier alles leisten (da sind ja Wochen von Vollzeitarbeit drin) und dann noch Links überprüfen, die zur Zeit der Nutzung der damals möglichen Plausibilitätsprüfung von uns Laien standgehalten haben?

Ne, Leute, wenn jemand von "links" meint sich beschweren zu müssen, dann bitte darüber, dass solche Seiten und die Demos von "rechts" gekapert worden sind.

Dass sich die Linke, von der zumindest wir am ehesten erwartet hätten, dass sie sich um grundlegende rechtsstaatliche Fragen und Bürgerrechte sorgt, sich rausstiehlt aus der Debatte mit einer selbst angemaßten Aufseherfunktion, was politisch korrekt ist. Und nichts tut. Wir finden das zum Kotzen.


Also WIR durchforsten jedenfalls nicht ständig aufs Neue Monate alte Links für eine linke Gewissensprüfung! Es gibt ja hier wahrlich genug Material. Diese Webseite umfasst (ohne Blogeinträge) etwa 100 Seiten Worddokumente. Wer das nicht liest, sondern manisch nach unrichtigen Stellen scrollt, der kann uns mal kreuzweise.

Wir kontrollieren also auch nicht die Klagen unseres Projektfreundes in Bayern. Wir wissen wo der steht, auf rechtsstaatlichem Grund, und mehr kann er als Laie und Teil der arbeitenden Bevölkerung einfach nicht tun. Besser das, als rumlamentieren, wer rechts ist, mit dem Eigendünkel, wer Recht hat ist von vornherein klar: Wir, die Guten.

Ne.


Wir verfolgen diese Echokammer-Polarisierung, die jeden Diskurs verhindert, mit Schrecken. Hätte man uns einfach gesagt, welcher Link, wäre der wohl schon weg, oder mit einem entsprechenden Kommentar versehen. Obwohl wir grundsätzlich darauf vertrauen, dass Menschen selber denken können. Und wer das nicht kann, den kann man eben auch nicht erreichen. Rechte oder linke Dumpfbacke, Paradogmatikern sind Sachargumente einfach nicht zugänglich.

Jetzt sind wir die Bösen. Denn natürlich hat uns niemand direkt auf einen fragwürdigen Link aufmerksam gemacht. Wir wurden einfach exkommuniziert. Wir wissen gar nicht, worum es geht.


Wir verfolgen natürlich auch die Rechtslage. Beispielsweise scheint das OVG Münster da wirklich deutlich wacher als andere Gerichte in anderen Bundesländern.

Wir hatten bei den Pauschalbestimmungen für Gütersloh auch gedacht: Schade, dass wir nicht dort wohnen ... weil wir nämlich sofort geklagt hätten! Das Infektionsschutzgesetz erlaubt solche Pauschalmaßnahmen einfach nicht.

Und nirgendwo regt sich Widerspruch. Heiliger Sankt Florian, was geht denn mich in Köln das an.

Und dann wären wir wahrscheinlich wieder "rechts" gewesen ... weil wir uns um korrekte Umsetzung der Gesetze sorgen. Dass und warum nach unserer Lesart das Infektionsschutzgesetz solche Maßnahmen nicht zulässt, haben wir erläutert. Und diese, unsere grundsätzliche Rechtsauffassung wurde auch gestern bestätigt!

Ist das Gericht wohl jetzt auch "AfD-nah"?


Wo neuerdings von "zweiter Welle" und obendrein noch ganz doll vielen neuen Wellen, "Zoonosen", gefaselt wird, also davon, dass wir solche rechtlichen Einschränkungen als dauerhafte Zustände jetzt womöglich regelmäßig haben werden, sehen wir das als Erfolg. Die nächste Panedemie kommt nämlich bestimmt. Die Frage ist, wie man ihr begegnet.

Und da kann es einfach nicht sein, dass eine Gefahrenabwehr regelmäßig dauerhaft Freiheitsrechte beschränkt. Dazu braucht es eine andere Gesetzesgrundlage, und damit eine parlamentarische Kontrolle. Sonst ist das, wie Macron so schön gesagt hat, schlichtweg Kriegsrecht.

Schon gar nicht während gleichzeitig die Managerklasse frei durch die Welt jetten kann, weil sie "systemrelevant" ist. (Sieht das denn keiner???)

Ben Elton hat übrigens genau diesen Prozess 1993 beschrieben. Ein Wunder, dass die Verschwörungstheoretikerfront das Buch nicht entdeckt hat ... empfohlene Lektüre für den nächsten Knockdown.) 


Also, wenn es aus Bayern wieder was gibt, dann posten wir das, ohne uns stundenlang damit zu beschäftigen, wo unser langjähriger Projektfreund oder seine Anwältin die Quellen her hat, weil der Vorgang als solcher juristisch interessant ist, und wir eben den Menschen kennen.

Hier die aktuellen Unterlagen, damit der Vorgang (eine konkrete Normenkontrolle), der mit unserer ursprünglichen Fragestellung gestartet ist, und der jetzt seine Eigendynamik entwickelt hat, weiterhin der Allgemeinheit zugänglich ist.


Wir hier werden wieder tätig bei der nächsten Welle, weil eben grundsätzlich geklärt werden muss, ob ein einzelnes Ministerium im Namen der Gefahrenabwehr ohne parlamentarische Kontrolle und ohne juristische Überprüfbarkeit jederzeit dieses Land regieren darf.

Ein Dauerausnahmezustand ist schlichtweg kein Ausnahmezustand, sondern die Regel.


Alle anderen dürfen weiterhin in ihren Elfenbeintürmen und Klaustrosphären von der Weltrevolution durch eine Massenbewegung träumen, die sie selbst verhindern.

Rechtgläubige Linke aller Länder, bleibt uns fern!


16.07.20 (Am Rande)

Das machen wir uns zu eigen:


"Wir wenden uns scharf gegen die derzeit zu beobachtende Tendenz, nach der jede Kritik an den „Corona-Massnahmen“ bewusst als Verschwörungstheorie denunziert wird, um sie damit ohne weitere inhaltliche Auseinandersetzung abzutun.

...

Wenn von der „Bild“-Zeitung bis zur Antifa beinahe alle Menschen bereit zu sein scheinen, einen Ausnahmezustand zu akzeptieren, der zum Normalzustand zu werden droht – inklusive eines nicht offiziell erklärten, faktisch aber umgesetzten Notstands, hoher Bereitschaft zu digitaler Überwachung, verbreiteter Denunziationen, in Vorbereitung befindlicher schärferer Polizeigesetze –, dann betrachten wir es geradezu als unsere Pflicht, gegen den verheerenden Konsens anzuschreiben.


Interessanterweise veröffentlicht ausgerechnet beim Untergrund-Blättle, das eine Buchrezension von uns einfach ohne jedwede Kommunikation gelöscht hat, auf Nachfrage begründet mit unserer angeblich "rechten" Klage gegen Corona.

Na, da waren wir wohl mal wieder unserer Zeit voraus.

Endlich mal jemand, der nicht blau denkt. Buchempfehlung!


Mehr Demokratie ist jetzt übrigens auch rechts.


22.07.20

Und das österreichische Verfassungsgericht seit eben wohl auch.

(Die, die geklagt haben, ja sowieso. Da hat frausch einfach die Definitionsmacht.)


Wenn mensch nicht damit einverstanden ist, das als faschistoides Denken zu benennen, nennen wir es dann am besten paranoid?


03.09.20

Hey. Wir kommen da kaum noch nach.

Unsere Klage liegt ja in der Schublade. Falls es wieder Maßnahmen gibt, die uns wirklich betreffen und betroffen machen.

Ansonsten, wer noch nicht gefangen ist in der elendigen Polarisierung und Diffamierung, und wen es wirklich interessiert, der kann sich ja bitte selbst informieren. Die Kanzlei Korn ist da beispielsweise recht pfiffig.


Die Klage unseres Projektfreundes in Bayern verdient noch der Erwähnung, weil sie so schön exemplifiziert, dass der Rechtsweg eben nicht so einfach zu beschreiten ist, sondern die Gerichte Teil des Machtapparates:

In NRW hatte das Oberverwaltungsgericht für unsere Klage ja zugelassen, dass sich eine Klage natürlich auf die jeweils gültige Verodnung beziehen kann, insofern sie inhaltlich vergleichbare Einschränkungen enthält. Sonst wäre ja durch die kurzfritsige Gültigkeitder Klageweg ausgehebelt.

Das hatte Bayern allerdings versucht: Die ursprüngliche Klage war zurückgewiesen worden mit der Begründung, dass ja schon eine neue Verordnung in Kraft sei. Unser Projektfreund hat das natürlich moniert.

Das Ergebnis: Wenn er das so will, dann gibt es für jede neue Verordnung ein neues Verfahren. Also seit der Klage insgesamt sieben. Sieben mal die Gerichtskosten ... um sich in sechs Verfahren sagen zu lassen: Ja, Kohle her, aber da nicht mehr inkraft, wird das Verfahren eingestellt.

Man darf sich seinen Teil dazu selbst denken.


Wir verabschienden uns hiermit jetzt von der Berichterstattung.

Wir sind mitten in der Übersetzung des Guruparadoxes...

Die Rechtsschutzversicherung des Projektfreundes hat die Deckung natürlich freudig abgelehnt, da die Klagen ja unsinnig seien. Ende der Sackgasse in Bayern.


Wie gesagt, wenn uns unsere Enkel mal fragen sollten: Wir haben einen Kirschbaum gepflanzt, regionalen Strom aus Wasserkraft, teilen einen 27 Jahre alten PKW (man informiere sich oder erschliesse durch deduktives Denken, warum das viel umweltschonender ist als eine moderne Gurke mit Abschaltautomatik) mit 45PS und haben ohne Hilfe -aus Sorge um den Rechtsstaat- in wochenlanger Kleinarbeit eine eigene Verwaltungsgertichtsklage entworfen. Jetzt reicht es uns mit der Symptombekämpfung, wir widmen uns lieber wieder dem grundsätzlichen Thema.


Soweit mal.

Bleiben Sie kritisch.


Bis dahin.

See you on the barricades!


König Frosch & die ganze Korona



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