Im letzten Post haben wir eine Rechtsauffassung geäußert:
Die Beschränkungen entbehren jeglicher Grundlage und sind rechtswidrig.
Diese dürfen wir als eine legitime Auffassung nun endlich aus guter Quelle als bestätigt ansehen:
Coronakrise: Diversen Ausgangsbeschränkungen laut Ansicht vieler Juristen allesamt rechtswidrig
Hätte ich mit einer Klage gegen die Einschränkungen einen Chance?
Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg.
Das VG München hat im Übrigen aus formalen Gründen die in Bayern am 20.03. erlassene Ausgangsbeschränkung zugunsten zweier Einzelpersonen vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht zweifelt nämlich an, dass die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden durfte.
Warum ist der § 28 keine Rechtsgrundlage für die erlassenen Allgemeinverfügungen?
Die Norm deckt zwar Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen sind, gestattet aber bereits keine auf die Allgemeinheit bezogenen. Zudem dürfen solche Maßnahmen auch nur kurzfristig verhängt werden, was sich direkt aus dem Wortlaut der Norm ergibt. Dort heißt es nämlich: „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. Darunter fällt offensichtlich keine pauschale zweiwöchige Verfügung.
Dasselbe dürfte im Ergebnis auch dann gelten, wenn die Maßnahmen nicht per Allgemeinverfügung, sondern - wie inzwischen mehrheitlich - per Rechtsverordnung angeordnet werden.
Das ist nicht verblüffend:
Man muss halt nur den Gesetzestext einmal richtig lesen. Dazu braucht es keinen Juristen. Siehe dazu auch unseren Blogpost von vorgestern!
(Am Rande: Der womöglich einzige "linke" Juraprofessor der Republik vertritt übrigens die Ansicht, dass man die gesamte Jurisprudenz zum Teufel jagen sollte. Die verklausulierte Sprache sei nicht notwendig, sondern ein Herrschaftsinstrument. Hier findet sich das tolle Buch.)
Was uns Angst macht:
Jeder durchschnittlich denkende Politiker kann und konnte sich Gedanken darüber machen, ob eine derart extreme Einschränkung überhaupt juristisch möglich ist, ob sie nicht das Grundgesetz und die freiheitlich demokratische Grundordnung verletzen, kurz, ob nicht viel eher das Gesetz hätte geändert werden müssen, anstatt auf zweifelhafter Grundlage Verfügungen oder Verordnungen zu erlassen. In anderen Ländern wird das beispielsweise mit Notstandsgesetzen geregelt. (Wozu die Datenlage vermutlich nicht ausgereicht hätte, das Verfassungsgericht hätte die sofort kassiert.)
WIE IST ES DENN DANN MÖGLICH, DASS DIESE KACKE DURCHGEKOMMEN IST IN EINEM EINHEITSPARLAMENT OHNE WIDERSPRUCH UND OPPOSITION?
WIE DER FASCHISMUS.
WIEDER FASCHISMUS?
WIDER FASCHISMUS!
Zwangsarbeit in Bayern ist übrigens jetzt schon Realität!
Und ab dem 03. April gibt es auch Soldaten, die bewaffnet in unseren Straßen patroullieren.
Diese Linksammlung haben wir nicht im einzelnen überprüft, Sie scheint aber solide. Es geht hier allerdings weniger um den rechtlichen Aspekt, der uns am Herzen liegt, sondern um Fachleute, die die Gefährlichkeit des Virus bestreiten.
Dies ist insofern relevant, als dass es erklären würde, warum die Regierung vor einer Inkraftsetzung der Notstandsgesetze oder dem Beschluss entsprechender Gesetzesergänzungen des Infektionsschutzgesetzes zurückschrecken: Die Datengrundlage reicht für derart weitreichende Einschnitte schlichtweg nicht aus.
Zusatz 08.07.20:
Mittlerweile wurde uns zugetragen, dass der Link wohl zugespamt ist mit Reichsbürgerscheiße und Verschwörungsmüll. Deswegen ist eine Rezension wohl wieder gelöscht worden, weil da jemand Alarm geschlagen hat. Nicht bei uns, versteht sich, sondern bei der Zeitung.
Wäre uns das nicht vom Autor der Rezension netterweise zugetragen worden, wir wüssten es gar nicht. Exkommunikation vom Feinsten, Urteil ohne Anhörung des Angeklagten. Geiler Scheiß.
Dazu sei mal gesagt:
1. Wir haben echt Besseres zu tun, als ständig unsere Blogposts zu durchforsten, ob es irgendwo bei einem Link eine Unterwanderung von Arschlöcher*Innen und Vollidiot*Innen gegeben hat.
2. Wer auch nur ein bisschen die auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Materialen liest, kann sehen, wo wir stehen.
Wer hingegen die offenkundig satirische Reichsflagge und ein schon von vornherein als "ungeprüften Link" klassifiziertes Portal (das zu dem Zeitpunkt unserer Meinungsbildung und Klagevorbereitung auch noch interessante Aspekte zu enthalten schien) zum Anlass nimmt, ausgerechnet uns als "rechts" oder "AfD-nah" abzuklassifizieren, dessen Gesinnung halten wir für ebenso faschistoid, wie diese hier.
Wir verweisen die, die überhaupt noch diskursiv denken können, da auch nochmals auf diese Stellungnahme zu Verschwörungstheorien im Allgemeinen.
3. Wer sich für rechtschaffend "links" hält, gleichzeitig bei uns aber weder einen Hinweis gibt noch nachfragt, dessen Gesinnung halten wir für die einer/es selbstgerechte Trottel*In. Womit wir uns anscheinend auch in recht guter Gesellschaft befinden.
4. Eine linke Massenbewegung dürfte wohl kaum möglich sein, wenn man mit Menschen wie uns nicht in einen Dialog eintritt, sondern uns exkommuniziert. Mit wem will man denn dann die Revolution eigentlich machen? Mit der revolutionären Arbeiterklasse, unter der Führung, Kontrolle und Anleitung intellektueller Saubermänner?
5. Solch borniertes Verhalten ist schlichtweg strukturelle Selbstsabotage. In unserer Sichtweise geht es der Struktur genau darum: bloß nichts ändern, und sich aber weiter zu den Auserwählten zählen. Klaustrosphäre nennen wir das mal mit Ben Elton.
Damit ist nur eines gesichert: So wird sich gewiß nichts ändern.
Zuletzt dürfte man auch gern noch auf's Datum schauen, bevor man uns als poltisch korrekte Sauberfrau irgendein dummes Zeug unterstellt:
Dieser Blogpost ist geschrieben lange bevor irgendwer je darüber nachgedacht hat, ob irgendwelche Reichsbürger oder andere Spinner sich in die Reihen gemischt haben, lange vor der ersten Demo auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin, lange vor Beate B ... .
Wir machen hier das Projekt Conscious Evoulution transparent. Ein tastendes, experimentierfreudiges, neophiles Versuchen, kreativ alternative Wege aus der Entfremdung und der fragmentierten Selbsthypnose zu finden, die wir global als ursächlich ansehen für die humanitäre wie die ökologische Katastrophe.
Gott:In sein Dank können wir das tun. Gött sei Dank leben wir noch im Pluralismus und sind finanziell individuell wie kollektiv vom ehrenamtlich betriebenen Projekt unabhängig. Weswegen wir uns im Alltag tatsächlich freiwillig der Lohnsklaverei unterstellen.
Ende Zusatz.
In Aachen klagt jetzt bereits jemand.
Hier die Vorlage für einen Widerspruch NRW.
Die müsstet ihr ggf. anpassen, insofern je nach Bundesland womöglich die in NRW fehlende Rechtsbehelfsbelehrung angegeben ist.
Der Adressat ist die jeweilige Landesregierung.
Klar muss sein: der Widerspruch wird ohnehin abgelehnt werden. Das ist quasi normal. Er ist aber dennoch notwendig, um ggf. zu klagen. Wir werden eine Sammelklage vorbereiten, der ihr euch anschließen könnt.
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