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RECHTLICHE ORIENTIERUNG

Aktualisiert: 27. Mai 2020

Für alle, die in diesen dunklen Zeiten von Rechtsunsicherheit und sich widersprechenden Verlautbarungen Orientierung wünschen, wir haben da mal kurz in einer Grafik das wesentliche zusammengefasst für euch:

Es ist unserer Auffassung nach allerdings keineswegs so, dass (in den wenigen Orten, wo die 1,5m Regel überhaupt gilt, zum Beispiel in NRW nicht) ein Ordnungshüter für zu enges Gehen oder Laufen ein Bußgeld erteilen kann.

Genausowenig wie man ein Strafmandat für zu schnelles Fahren nach Augenschein bekommen kann, kann hier der Augenschein nicht gültig sein. Das nannte man in der alten Welt: Amtswillkür.

Abgesehen davon, dass ich als Bürger gar nicht einschätzen können muss, was genau 1,5m denn eigentlich sind.

(Zur Orientierung haben wir euch mal einen Größenvergleich skizziert mit des Königs Genital als Referenz.)


Da die Regel nicht in NRW gilt, können wir auch hier leider die Verhängung eines Bußgeldes nicht provozieren, um dann mit Widerspruch mal die Rechtslage zu klären, und notwendigenfalls vor Gericht zu ziehen.

Wenn es jemand von euch passieren sollte, wir helfen aber mit Widerspruch und einer laienhaften rechtlichen Einschätzung gern weiter.


Einzig Hand in Hand oder Arm in Arm, das dürft ihr (an den wenigen Orten wo diese schwachsinnige Regel überhaupt gilt, z.B. in Berlin) natürlich nicht machen.


Ansonsten empfehlen wir euch herzlich die folgenden Links:


Professor Sucharit Bhakdi, der an der Uni Mainz lehrt.


Ernst Wolff, ein Finanzexperte, der laut denkt.


Und hier noch ein Finanzmanager.

Um mal zu belegen, dass solche Töne nicht nur von Außenseitern kommen. (War Chef von Goldmann-Sachs!)


Abschließend mal noch die offiziöse Anordnung für NRW.

Die Beschränkungen des §12 gelten ausschliesslich für den öffentlichen Raum!

Es gibt auch kein Verbot, zu hause zu "feiern".

Das haben wir allerdings erst auf dreimaliges, sehr nachdrückliches Nachfragen bei der telefonischen Hotline des obersten NRW-Feudalherren bestätigt bekommen!

Gedroht wurde uns allerdings damit, dass wir trotzdem damit rechnen müssten, dass Ordnungsbehörden einschreiten, sprich illegalerweise unsere Wohnung betreten ... Darauf sind wir schon gespannt!

Nach einer erbosten Mail unsererseits steht es jetzt auch tatsächlich auf der Seite des Herrn Ministers: Nicht feiern ist einfach nur eine freundliche Bitte. Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, der sich Arbeitnehmer jeden Tag zu Tausenden in Bus & Bahn und an ihrem Arbeitsplatz aussetzen.


Ihr könnt also in NRW derzeit zu hause einfach so viele Gäste haben, wie ihr wollt, und dort tun und lassen, was ihr wollt.


Wer sich nicht informiert, ist selbst dran schuld.



"Ein Blick ins Gesetzbuch fördert die Rechtskenntnis."

(Professor Dr. Robert Heuser, Köln.)



Und wer unsere Rechtsuaffassung genauer verstehen will, der schaut sich den viel zitierten (und anscheinend nie gelesenen) §28 des Infektionsschutzgesetzes mal genau an:



Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt ... , so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen ... Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde ... auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden.

Die Grundrechte der ... werden insoweit eingeschränkt.



Und, fällt da etwas auf?

(Für Ungeübte: Lies es einfach nochmal!)


1. Niemand von uns ist Kranker, Krankheitsverdächtiger, Ansteckungs-verdächtiger oder Ausscheider.

2. Eine solche Sachlage, die die Einschränkung der Grundrechte rechtfertigen würde, ist keineswegs "festgestellt". Das muss nämlich eine Behörde tun, ein generalisierter Krankheitsverdacht ist da nicht ausreichend.

Abgesehen davon, das RKI ist eben keine solche Behörde, die überhaupt irgendetwas amtlich feststellen könnte. (Ebensowenig wie die WHO, die zu 85% durch Spenden aus der Pharmaindustrie, Stiftungen und Privatspenden finanziert wird. Was grundsätzlich übrigens nicht sehr verdächtig ist, sondern eine normale Sache: Die WHO ist halt eine private Stiftung und keine öffentliche Behörde.)

3. Die Maßnahmen, sofern sie überhaupt juristisch zu rechtfertigen sind, beziehen sich also unverkennbar auf Einzelpersonen.

4. Und zwar ausdrücklich "... bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt sind". Das definiert also eine aktive Tätigkeit der Gesundheitsbehörden, eben solche Maßnahmen zu veranlassen, damit der "festgestellte" Mensch möglichst bald wieder seine Grundrechte beanspruchen kann.

Welche Maßnahmen im Sinne des Gesetzes genau veranlasst jetzt da beispielsweise eigentlich Berlin?



Alternativ bieten wir auf Nachfrage ab sofort eine Maßanfertigung für einen Corona-Abstandhalter zum Preis von nur 2.399€ an.



Damit bist Du garantiert sicher!






(Auf Wunsch auch mit geerdetem Aluhut und Schutzmaske.)





Und für die ganz Doofen:

Wir geben hier keine Einschätzung der Gefährlichkeit des Virus, dazu sind wir gar nicht in der Lage. Niemand ist derzeit dazu in der Lage.

Weswegen wir hier lediglich unsere Rechtsauffassung kund tun, dass wir den präventiven und vom Gesetz nicht legitimierten Eingriff in die Bürgerfreiheiten für unrechtmäßig halten. Und das macht nicht nur dem ehrenwerten "Investor" Dibelius Sorge.


Und, gerade brandaktuell reingekommen, hier noch was zum selber Nachdenken. Falls man das noch kann.


Auch interessant fanden wir Herrn Professor Hockertz, der sagt, das Covid-19 nicht gefährlicher sei als eine normale Grippe.

Hier zwei zusätzliche Links zum Radiointerview mit Hockertz die heute (28.03.20) noch laufen: Vid1 Vid2


[Anmerkung dazu: Wir mussten schon mehrfach Links überarbeiten, weil diese unerwarteter Weise gelöscht worden sind. Darunter z.B. auch welche von Dr. Bodo Schiffmann. Zensierte Expertenmeinung wegen angeblichen Verstößes gegen die Youtube-Regeln?]


Auch Hockertz hält die Maßnahmen des Staates für "unangemessen" und ausdrücklich "unverhältnismäßig", was aus unserer Sicht heißt: rechtswidrig. (Und im Gegensatz zum armen Doktor Wodarg ist er bis jetzt noch nicht wegen einer abweichenden Expertenmeinung diffamiert worden als "Reichsbürger" und "Verschwörungstheoretiker", und wurde auch nicht kurzer Hand seiner Ämter enthoben ... Kommt sicher noch.)


Geht raus auf die Straße, Leute!


Die Vogel-Strauss-Politik hilft hier nämlich nicht.

Danke an Prinzessin Johanna!
Vogelstrauss-Politik Corona

PS: Applaus auf Balkonen, während unten ein Obdachloser hungert, was das mit "Solidarität" zu tun haben soll, verstehen wir nicht wirklich.

(Wir dachten, Solidarität sei doch eine Gewerkschaft in Polen?)


PPS: Hier gibt es noch mehr Material. Aber braucht es das überhaupt noch?


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